Neue Verordnung
Aufgrund der gegenwärtigen Entwicklung des Infektionsgeschehens mit den SARS-CoV-2 Virus gilt ab 21. Oktober 2020, je nach Infektionsgeschehen, folgende Regelung:
Aufgrund der gegenwärtigen Entwicklung des Infektionsgeschehens mit den SARS-CoV-2 Virus gilt ab 21. Oktober 2020, je nach Infektionsgeschehen, folgende Regelung: